Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit fordert Abschaffung der verschärften SGB II-Sanktionsregelungen für junge Menschen

Rechtliches-SGB2-SGB3

Sanktionen im SGB II sollen bewirken, dass Leistungsbezieher_innen ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen und sich um eine Arbeitsaufnahme bemühen. Dabei hat der Gesetzgeber die Sanktionsregeln für Unter- 25-Jährige strenger ausgestaltet als bei Älteren. Die aktuelle Rechtslage kann in letzter Konsequenz für junge Menschen zu einem Abrutschen in die Schattenwirtschaft oder Wohnungslosigkeit führen. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit fordert daher die politisch Verantwortlichen auf, die verschärfte Sanktionsregelung für Unter-25-Jährige abzuschaffen. Die grundsätzliche Frage, ob Sanktionen verfassungsmäßig sind, wird derzeit noch vom Bundesverfassungsgericht geprüft.

Den Zwischenruf und das Hintergrundpapier erhalten Sie im Anhang.

 

Quelle: Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit

Dokument Dateigröße Typ
KV_Zwischenruf Sanktionen U25.pdf187.5 KBpdf
KV_Hintergrundpapier Sanktionen U25.pdf213 KBpdf
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